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VDE Messung


Allgemein
Seien Sie Sicher, dass von Ihren elektrischen Anlagen oder Geräten keine Gefahr für andere ausgeht.

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3
Nur Auszug aus DGUV V3 (vom 01, April 1979 / Fassung vom 01. Jan 1997)
§5 Prüfung

  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorge, dass die elektrischen Anlagen uns Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
    1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
    2. In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängeln, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
  2. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektronischen Regeln zu beachten
  3. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Einträgen zu führen
  4. Die Prüfung von der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Einrichter bestätigt wird, dass die elektrische Anlage und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Leistungen im Bereich VDE Messung
  • Gerätemessungen nach DIN VDE 0701 / VDE 0702. -> DGUV V3
    • Ortsveränderliche Elektrogeräte
    • Ortsfeste Elektrogeräte
  • Messen von Anlagen nach DIN VDE 0113 / EN 60204. -> DGUV V3
    • Alle Messungen nach DIN VDE 0113 / EN 60204 / Maschinenschutzgesetz
    • Maschinen
    • Schaltschränke / Schaltanlagen
  • Archivieren und Dokumentation
    • Alle Prüflinge von und mit einem Barcode versehen, der die Prüflinge eindeutig identifizieren lässt
    • Beim Messen wird der Prüfling und sein Messergebnis elektronisch erfasst und zu einer Datenbank hinzugefügt
    • Natürlich darf der DGUV V3 Aufkleber für den Bestandenen Messvorgang nicht fehlen
    • Durch eigen programmierte Datenbankstruktur, bzw. Zusatztools, sind wir in der Lage, bei Messungen von mehren tausend Prüflingen, den Überblick zu behalten. Statistische Auswertungen, sowie  Prüfungsintervalle einzelner Prüflinge und sogar fehlende Prüflinge zu erkennen, sind kein Problem für uns
    • Verschiedenste Datenformate zur Speicherung und Weitergabe an unseren Kunden sind selbstverständlich:
      • Excel Format
      • PDF Format
      • Access Datenbank
      • HTML Format
      • CSV Format
      • und einiges mehr

Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3

Rechtliche Vorschriften
Für die Sicherheit elektrischer Anlagen sorgen zwingende gesetzliche Vorschriften:
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Gesetz über technische Arbeitsmittel
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
In all diesen Gesetzen und Verordnungen wird gefordert, dass hinsichtlich Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die anerkannten Regeln der Technik, also DIN VDE-Bestimmungen zu beachten sind.

DGUV V3 (früher VBG 4 und BGV A2) Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind autonome Rechtsverordnungen. Sie werden nach einem bestimmten Verfahren bei den Berufsgenossenschaften erarbeitet, beschlossen, danach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger, sind also Rechtsvorschriften. Sie gelten nur für Unternehmen und Versicherte der Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften. Wie aber einige Urteile, z. B. das bekannte Saarbrücker Urteil, aussagen, sind sie für alle gewerblichen genutzten Anlagen und Geräte gültig.
Die Anwendung und Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften wird von der Berufsgenossenschaft überwacht, bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen oder Haftung. Speziell für die Elektronik gilt die Unfallverhütungsvorschriften DGUV V3 elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie übernimmt Festlegungen aus DIN VDE und wertet sie dadurch rechtlich auf.

Im §5 der DGUV V3 heißt es:
  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
    1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung der Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung oder Aufsicht einer Elektrofachkraft
    2. In bestimmten Zeitabschnitten - Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden müssen, rechtzeitig festgestellt werden
  2. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektronischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen

Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel, oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse (für Haushaltsgeräte 18 kg) so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Auf ortsveränderliche Betriebsmittel möchten wir in diesem Rahmen nicht eingehen.

DIN VDE-Bestimmungen

DIN VDE 0100, Teil 610 :      Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1000 Volt'; Prüfungen, Erstprüfungen
DIN57105/VDE0105,
Teil 1, Teil 100:                      Betrieb von Starkstromanlagen und ortsfeste elektrischen Geräten, Allgemeine Festlegungen
DIN VDE 0701,
Teil 1 - 240:                           Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte
                                            Teil 1: Allgemeine Anforderungen
                                            Teil 2 - 240: Spezielle Angaben zu bestimmten Betriebsmitteln
DIN VDE 0702. Teil 1:          Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten, die mit einer Steckvorrichtung vom Netz getrennt werden
DIN VDE 0113/EN 60204,
Teil 1:                                    Elektrische Sicherheit von Maschinen


Durchführung der Prüfungen
Die Prüfungen aller einschlägigen DIN VDE-Bestimmungen sollen in drei Schritten erfolgen:
  • Besichtigen
  • Erproben
  • Messen

Besichtigen
Durch Besichtigen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel muss festgestellt werden, ob äußerliche Mängel erkennbar sind. Außerdem müssen Schaltpläne, Betriebsanleitungen und Beschriftungen vom Stromkreis und Typenschildern vorhanden sein und die Einrichtung zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vollständig und mängelfrei zur Verfügung stehen. Besonders ist festzustellen, ob der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile vorhanden und die Schutzmaßnahmen beim indirekten Berühren nicht fehlerhaft sind. Der Querschnitt, die Verlegung, der Anschluss und die Kennzeichnung von Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsleitern sind zu prüfen.

Erproben
Durch Erproben ist z. B. festzustellen, ob NOT-AUS-Einrichtungen, Isolationsüberwachungen, Schutzeinrichtungen sowie Melde- und Anzeigeeinrichtungen funktionsfähig sind und die Anlage ordnungsgemäß arbeitet (Funktionstest)

Messen
Durch Messen muss festgestellt werden, ob alle in den jeweils gültigen Vorschriften angegebenen Grenzwerte bzw. Forderungen erfüllt werden.
Die Messungen dürfen nur mit geeigneten Prüfmitteln durchgeführt werden. Es sind also Mess- und Prüfgeräte einzusetzen, welche den bestimmten DIN VDE-Bestimmungen entsprechen - der DIN VDE 0413, DIN VDE 0403 und DIN VDE 0404.

Die wichtigsten Grenzwerte bei elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100, Teil 610

Durchgängigkeit der Schutz und Potentialausgleichsgleichsleiter:
Diese Leiter sind auf Durchgängigkeit zu prüfen, Grenzwerte legt der Fachmann aufgrund Querschnitt Länge fest. Bei Prüfung mit Gleichstrom ist die Polarität zu wechseln.
  • Um genaue Messergebnisse zu erzielen, sollten sie Messgeräte die Möglichkeit besitzen, den Widerstand der verwendeten Messleitungen zu kompensieren
  • Unterschiedliche Werte bei Polaritätswechsel signalisieren Fehler!

Isolationswiderstand:
Messung aller aktiven Leiter gegen Ende der PE, aktve Leiter dürfen kurzgeschlossen werden. Bei Anlagen mit elektronischen Einrichtungen ist es Pflicht -  Schalterleitungen müssen mit gemessen werden.
  • Die Einzelmessung der Leiter gegen PE ist aufwendiger, gibt aber Aufschluss über die Verhältnisse im Leiter
  • Üblichkeitswerte vergleichen!
  • Bei kapazitätsbehafteten Prüflingen muss nach der Messungentladen werden!

Schleifenimpedanz und Abschaltstrom:
Die Schleifenimpedanz zwischen Außenleiter und PE- oder PEN-Leiter ist zu ermitteln, vorzugsweise durch Messung. Die Messung muss einmal durch Stromkreis an der (messtechnisch gesehen) ungünstigsten Stelle des Stromkreises erfolgen. Weiterhin ist jeder Schutzleiteranschluss im Stromkreis

  
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